Die Keck-Projekt GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung des Behindertengleichstellungsgesetz des Landes Baden-Württemberg (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Keck-Projekt GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung des Behindertengleichstellungsgesetz des Landes Baden-Württemberg (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://keck-projekt.de/.
Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.2.1. Diese Webseite ist nach den oben genannten Richtlinien nur teilweise barrierefrei. Sie erfüllt nach Lighthouse die Barrierefreiheit zu mindestens 96%.
Hinweis: Nicht alle Barrieren lassen sich automatisiert erfassen – eine manuelle Prüfung kann zusätzliche Erkenntnisse liefern.
Diese Website wurde am 11.12.2018 veröffentlicht.
Diese Website wurde zuletzt am 04.06.2025 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Keck-Projekt GmbH
Planung und Dienstleistung
Veit-Hirschmann-Straße 6
73479 Ellwangen
Telefon: +49 (0) 7961 / 93 39 50
Telefax: +49 (0) 7961 / 93 39 515
E-Mail: planung@keck-projekt.de
Diese Website wird derzeit auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben zur Barrierefreiheit überprüft. Sobald die Egebnisse vorliegen, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen.
Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Derzeit tun wir hierzu Folgendes:
Eine kontinuierliche Verbesserung der Barrierefreiheit wird angestrebt. Hierzu werden regelmäßig auffallende Barrieren an die Webseitenbetreuer kommuniziert. Sollten sie aufgrund bestehender Barrieren Probleme haben, wenden sie sich an planung@keck-projekt.de.
Diese Erklärung wurde am 04.06.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 04.06.2025 überprüft.
Quelle: eRecht24